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StBMag Nr. 9 vom Seite 29

„Wir stehen im Bundesvergleich ganz gut da”

Interview mit Lutz Hoffmann, Präsident FG Bremen, und VRi’inFG Dr. Gerlind Wendt

Eine Besonderheit des Bremer FG ist die Einbindung in das Justizzentrum. Was genau bedeutet das und was soll damit erreicht werden?

Hoffmann: Das Justizzentrum ist eine Besonderheit des Stadtstaates Bremen. Die Kleinheit der bremischen Gerichte – verglichen mit den Gerichten der Flächenländer – macht es sinnvoll, die Gerichte räumlich zusammenzulegen, um Kosten zu sparen und Synergieeffekte zu erzielen. Im Justizzentrum Bremen sind die Fachgerichte – also die Verwaltungsgerichte, die Sozialgerichte, die Arbeitsgerichte sowie das Finanzgericht – und das Oberlandesgericht räumlich zusammengelegt. Im Bereich der allgemeinen Verwaltung kann man Synergieeffekte erzielen, und zwar im Bereich der Haushaltsbearbeitung, der Personalbearbeitung, der Organisation im Justizzentrum und der Bibliothek für die Gerichte. Das sind die vier Bereiche, in denen man Geld sparen und die Arbeit professionalisieren kann. Die Haushaltsbearbeitung beispielsweise ist jetzt bei den Arbeitsgerichten angesiedelt. Das Arbeitsgericht überträgt einer Person die Haushaltsbearbeitung für alle Gerichte. Diese spezialisierte Kraft kann diese Arbeit professioneller erfüllen als jemand, ...