BGH Beschluss v. - 2 StR 454/09

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Tenor

Das Senatsurteil vom wird wegen Schreibversehen in den Gründen dahin berichtigt, dass

a)

in Rn. 8 auf Seite 6, 2. Zeile von oben, zwischen das Wort "Herrn" und dem Buchstaben "K." noch der Buchstabe "P." eingefügt wird,

b)

auf Seite 15 in Rdn. 27, 6. Zeile von oben, wird in dem Zitat "Otto NJW 2006, 2214 ff." die Seitenangabe durch "... S. 2217 ff." ersetzt,

c)

auf Seite 15 in Rdn. 27, Zeile 19, entfällt hinter dem Zitat "Fischer aaO Rn. 19 ff.;" die Angabe "Rn. 92 u. 104 ff.".

Fundstelle(n):
QAAAD-48919