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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 1250/2007 EFG 2010 S. 1761 Nr. 21

Gesetze: AnfG § 4, AO § 191 Abs. 1

Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids

Leitsatz

Nach § 191 Abs. 1 AO kann derjenige, der kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Dies ist der Fall, wenn die Duldungspflicht auf einer Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz beruht, die einen gesetzlichen Rückgewähranspruch oder - subsidiär - Wertersatzanspruch begründet, in den der Anfechtende vollstrecken darf. Der Erlass eines Duldungsbescheides ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamts, die vom Gericht nur eingeschränkt zu überprüfen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1761 Nr. 21
XAAAD-48801

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Online-Dokument

Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.06.2010 - 2 K 1250/2007

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