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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 28 | Grundsteuer: Musterverfahren zum Erlass bei Mietausfall

Im Jahre 2009 schränkte der Gesetzgeber durch das Jahressteuergesetz 2009 die Möglichkeit eines Grundsteuernachlasses wegen ausbleibender Mieteinnahmen rückwirkend ab 2008 ein. Von Beginn an äußerten Experten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Verschärfung. Jetzt ist beim BFH ein Musterverfahren anhängig.

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 waren die Voraussetzungen für einen Erlass der Grundsteuer wegen ausbleibender Mieteinnahmen erheblich verschärft worden – rückwirkend zum .

Nach der Neuregelung kann erst ab einem Mietausfall von mehr als 50 % die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Nach altem Recht genügte ein Mietausfall von mehr als 20 %. Wirft das Mietobjekt überhaupt keine Erträge ab, ist nur noch ein Erlass von 50 % möglich. Zuvor waren es 80 %.

Von Beginn an äußerten Experten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gesetzesänderung . Jetzt ist ein Musterverfahren hierzu vor dem BFH anhängig. Vermieter, denen unter Verweis auf die neue Gesetzeslage ein Erlass der Grundsteuer für die Zeit bis zur Verkündung des Gesetzes verweigert wurde, können in offenen Fällen unte...

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