BMF - IV C 4 - S 0180//07/0001 :001 BStBl 2010 I S. 630

§ 61 der Abgabenordnung (AO) - Anforderungen an die Satzung eines steuerbegünstigten Vereins hinsichtlich der so genannten Vermögensbindung;

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des BFH-Urteils - V R 20/08 - vom (BStBl 2010 II S. 719) Folgendes:

Dieses Urteil ist nur auf die Fälle anzuwenden, in denen die Satzung eines Vereins keine Bestimmung darüber enthält, wie sein Vermögen im Fall der Auflösung und bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden soll. Eine Regelung für den Fall der Aufhebung des Vereins ist dagegen nicht erforderlich. Die entsprechende Formulierung in § 61 AO bezieht sich auf Körperschaften, für die nach den zivilrechtlichen Regelungen eine Aufhebung in Frage kommt (z. B. Stiftungen, § 87 BGB). Dies ist bei Vereinen nicht der Fall.

BMF v. - IV C 4 - S 0180//07/0001 :001

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 630
AO-StB 2010 S. 259 Nr. 9
DB 2010 S. 1857 Nr. 34
WPg 2010 S. 990 Nr. 19
NAAAD-48664