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OLG Schleswig 20.01.2010 2 W 182/09, NWB 34/2010 S. 2688

Handelsrecht | Registeranmeldung unter Vorlage einer aufschiebend bedingten Vollmacht

Anmeldungen zum Handelsregister können auch durch rechtsgeschäftliche Vertreter erfolgen, die dazu keiner Spezialvollmacht bedürfen. Allenfalls ist eine Vollmacht erforderlich, aus der sich zum einen inhaltlich ergibt, dass sie Anmeldungen der in Frage stehenden Art einschließt und die zum anderen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form an das Gericht übermittelt wird (§ 12 HGB). Ist die Vollmacht aufschiebend bedingt, so muss der Bedingungseintritt in derselben Form wie die Vollmacht selbst dem Registergericht nachgewiesen werden. Im Streitfall hatte der Vater seinen Söhnen Kommanditanteile geschenkt, sich aber für bestimmte Fälle ausdrücklich das Recht vorbehalten, die Anteile zurückverlangen zu können. Ob dies zurecht geschah, prüfte nicht das Registergericht, sondern in einem eigenen Verf...

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