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OFD Frankfurt 09.08.2010 S 2139 A - 16 - St 210, NWB 34/2010 S. 2682

Einkommensteuer | Reinvestitionsfrist nach § 6b EStG

Der (BStBl 2010 II S. 664) u. a. entschieden, dass im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Betriebsübergabe gem. § 6 Abs. 3 EStG das Rumpfwirtschaftsjahr des Betriebsübergebers mit dem Rumpfwirtschaftsjahr des Betriebsübernehmers in der Art zu verklammern ist, dass die beiden Rumpfwirtschaftsjahre als nur ein Wirtschaftsjahr für die Berechnung des Reinvestitionszeitraums nach § 6b Abs. 3 EStG gezählt werden. Nach der kann diese Entscheidung des BFH auch auf gleichgelagerte Fälle im Rahmen der Berechnung des Investitionszeitraums des § 7g EStG angewendet werden. Darüber hinaus soll die „Verklammerung der entstehenden Rumpfwirtschaftsjahre” bei der Berechnung der Fristen des § 6b und § 7g EStG neben der unentgeltlichen Betriebsübergabe gem. § 6 Abs. 3 EStG auch für die Anwendungsfälle des UmwStG (u...

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