Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung einer inländischen Betriebsstätte durch eine ausländische Kapitalgesellschaft
Kein Vertrauensschutz bei Vorbehalt der Nachprüfung
Leitsatz
1. Wird eine inländische Betriebsstätte von einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten, gehört der Gewinn aus der Veräußerung
der Betriebsstätte zum Gewerbeertrag. Dies ist keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften im Verhältnis
zu Gewerbebetrieben anderer Rechtsformen, bei denen Veräußerungs- und Aufgabegewinne grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig
sind.
2. Ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangener Bescheid kann bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist ohne sachliche Einschränkung
jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen geändert werden.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2111 Nr. 24 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2011 S. 234 BAAAD-48347
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 09.07.2010 - 10 K 3286/09
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