Rückwirkende einvernehmliche Änderung der Bestimmung des zum Erhalt des Kindergelds berechtigten Elternteils für noch nicht
ausgezahltes Kindergeld zulässig
Leitsatz
Leben die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind in einem Haushalt, können sie die Bestimmung, an welchen Elternteil das Kindergeld
auszuzahlen ist, einvernehmlich und rückwirkend dahingehend ändern, dass nunmehr das Kindergeld an den anderen Elternteil
ausgezahlt werden soll, wenn das von der Rückwirkung betroffene Kindergeld noch nicht an den bisher zum Empfang des Kindergeld
berechtigten Elternteil ausgezahlt worden ist. Die Anerkennung einer einvernehmlichen rückwirkenden Änderung der Berechtigtenbestimmung
setzt nicht voraus, dass bisher noch kein Kindergeld für das betroffene Kind festgesetzt worden ist (gegen Dienstanweisung
zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, DA 64.4. Abs. 2).
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 287 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2010 S. 3684 DAAAD-48342
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 01.06.2010 - 4 K 4132/06 B
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