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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 4 K 4132/06 B

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 2 S. 2, EStG § 66 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 2

Rückwirkende einvernehmliche Änderung der Bestimmung des zum Erhalt des Kindergelds berechtigten Elternteils für noch nicht ausgezahltes Kindergeld zulässig

Leitsatz

Leben die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind in einem Haushalt, können sie die Bestimmung, an welchen Elternteil das Kindergeld auszuzahlen ist, einvernehmlich und rückwirkend dahingehend ändern, dass nunmehr das Kindergeld an den anderen Elternteil ausgezahlt werden soll, wenn das von der Rückwirkung betroffene Kindergeld noch nicht an den bisher zum Empfang des Kindergeld berechtigten Elternteil ausgezahlt worden ist. Die Anerkennung einer einvernehmlichen rückwirkenden Änderung der Berechtigtenbestimmung setzt nicht voraus, dass bisher noch kein Kindergeld für das betroffene Kind festgesetzt worden ist (gegen Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, DA 64.4. Abs. 2).

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 287 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2010 S. 3684
DAAAD-48342

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 01.06.2010 - 4 K 4132/06 B

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