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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 2868/07 EFG 2010 S. 2044 Nr. 24

Gesetze: AO § 110, AO § 355 Abs. 1 S. 1, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 108 Abs. 3, BGB § 187 Abs. 1, BGB § 188 Abs. 2, BGB § 193, FGO § 96 Abs. 1

Zugang eines Steuerbescheids nach der Drei-Tages-Vermutung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 AO

Leitsatz

1. Bestreitet der Empfänger nicht den Zugang eines Steuerbescheids, sondern dessen Erhalt innerhalb der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 2. Halbsatz AO, hat er substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf den späteren Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen.

2. Auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 2. Halbsatz AO kann erst dann zurückgegriffen werden, wenn trotz erfolgter Sachaufklärung noch Zweifel am gesetzlich vermuteten Zugang eines Bescheids verbleiben.

3. Die alleinige Behauptung, den Steuerbescheid erst nach Ablauf der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 2. Halbsatz AO erhalten zu haben, ist zu unbestimmt, um Zweifel an der gesetzlichen Vermutung zu begründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2010 S. 335 Nr. 11
EFG 2010 S. 2044 Nr. 24
CAAAD-48338

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.05.2010 - 7 K 2868/07

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