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BGH 31.05.2010 II ZR 30/09, NWB 33/2010 S. 2601

Kapitalanlagerecht | Schadensersatz für Prospektfehler bei nur behaupteten Erfahrungswerten

Die unzutreffende Erklärung im Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds, die prognostizierte Entwicklung der Mieten beruhe „auf Erfahrungswerten der Vergangenheit”, führt zur Prospekthaftung. Denn für die Rentabilität des Fonds und eine Investitionsentscheidung ist diese Information auschlaggebend. Rechnet der Emittent ohne konkrete Erkenntnisse bei vergleichbaren Objekten mit Mietzuwächsen von 2 bis 3 %, weil die Lebenshaltungskosten über viele Jahre in diesem Maß gestiegen sind oder sich der örtliche Wohnungsmarkt in der prognostizierten Höhe entwickelt hat, ersetzt dies nicht die prospektierte Erfahrung. Bei der Entschädigung muss sich der Anleger im Wege des Vorteilsausgleichs die im Zusammenhang mit der Rückabgewickelten Anlage erzielten, dauerhaften...

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