Steuerberater dürfen zusammen mit Gewerbetreibenden auf
einer gemeinsamen Internetplattform werben
Leitsatz
1. Die gemeinsame Werbung eines
Steuerberaters zusammen mit einem Gewerbetreibenden in einem Internetportal ist
keine unzulässige Kooperation, wenn eine Beeinflussung der
steuerberatenden Tätigkeit durch den Gewerbetreibenden ausgeschlossen ist
und mindestens im Impressum eine klare Trennung der Geschäftsbereiche
erkennbar ist.
2. Nur weil der Steuerberater
zusammen mit dem Gewerbetreibenden in demselben Internetportal wirbt, übt
er selbst noch keine gewerbliche Tätigkeit aus, und insbesondere keine,
die geeignet wäre, dem Berufsbild des Steuerberaters zu schaden.
Fundstelle(n): DStR 2010 S. 1862 Nr. 36 DStRE 2010 S. 1088 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2010 S. 2592 VAAAD-48028
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