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NWB Nr. 33 vom Seite 2590

Neue Arbeitszimmerregelung ist verfassungswidrig

Dr. Stephan Geserich

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2606Mit Beschluss v. - 2 BvL 13/09 NWB HAAAD-47535 hat das BVerfG entschieden, dass das in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG geregelte Abzugsverbot betreffend Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer insoweit verfassungswidrig ist, als Aufwand für ein ausschließlich betrieblich oder beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerrechtlichen Berücksichtigung ausgeschlossen ist, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Eine ausführliche Fassung dieses Beitrags finden Sie unter NWB 33/2010 S. 2606

Unvereinbarkeitserklärung: [i]Vorschrift insoweit nicht mehr anwendbarDas BVerfG hat die Vorschrift für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu beseitigen. Bis dahin dürfen Gerichte und Verwaltungsbehörden die Vorschrift im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen.

Gesetzliche Neuregelung: [i]Neuregelung schwer vorhersehbar, evtl. altes abgestuftes AbzugssystemWie der Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer regeln wird, lässt sich nur schwer vorhersagen. Jedenfalls in ...

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