Einheitlichkeit der Leistung bei Lieferung eines unbebauten Grundstücks und späterer Errichtung eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses
Leitsatz
Die Lieferung eines unbebauten Grundstücks und die Leistungen zur schlüsselfertigen Herstellung eines Einfamilienhauses sind
nicht als einheitliche steuerfreie Lieferung eines bebauten Grundstücks anzusehen, wenn beide Verträge nicht miteinander verbunden
sind und der Erwerber neben dem Grundstück auch Bau- und Entwässerungsgenehmigungen sowie Baupläne erworben hat und so die
Möglichkeit hatte, sich losgelöst von dem Veräußerer des Grunds nach Architekten und Bauleitern zur Errichtung des Gebäudes
umzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAD-47983
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.11.2009 - 14 K 203/06
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