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StuB Nr. 15 vom Seite 585

Berücksichtigung einer Ausschüttungsverbindlichkeit bei der Größe des Betriebsvermögens gem. § 7g Abs. 1 EStG?

Fallbeispiel zum Investitionsabzugsbetrag

Dr. Harald Schießl
Kernfragen
  • Wann entsteht zivilrechtlich der Anspruch des Gesellschafters einer GmbH auf Auszahlung des Gewinns?

  • Mindert eine Ausschüttungsverbindlichkeit, welche bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresüberschusses (§ 268 Abs. 1 HGB) ausgewiesen wird, das steuerliche Betriebsvermögen zum Schluss des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs i. S. des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG?

  • Kann der Anspruch des Gesellschafters als Anspruch auf eine Vorabausschüttung behandelt werden?

Investitionsabzugsbeträge können nur gebildet werden, wenn die Betriebsgrößenmerkmale am Ende des Abzugsjahrs nicht überschritten sind. Maßgeblich ist die Höhe des Betriebsvermögens in der Steuerbilanz vor Bildung des Investitionsabzugsbetrags. Es stellt sich die Frage, inwieweit eine Ausschüttungsverbindlichkeit für eine Ausschüttung, die nach dem Bilanzstichtag und vor Bilanzerstellung beschlossen wurde, bei der Größe des Betriebsvermögens steuerlich in Abzug gebracht werden kann.

Ritzkat, infoCenter, Investitionsabzugsbetrag NWB DAAAC-65919

I. Einleitung

Gem. § 7g Abs. 1 Sätze 1 und 2 Nr. 1 Buchst. a EStG können Stpfl. für die künftige Anschaffung oder Herstellung ei...

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