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FG Düsseldorf Urteil v. - 15 K 2115/09 E

Gesetze: EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1589 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1601, BGB § 1602 Abs. 1, AO § 90 Abs. 2

Abzug von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung – Unterstellung der Unterhaltsbedürftigkeit

Leitsatz

  1. Bei dem Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist die für die gesetzliche Unterhaltsberechtigung erforderliche Unterhaltsbedürftigkeit aufgrund der typisierenden Bestimmungen des § 33a Abs. 1 EStG zu unterstellen.

  2. Eine konkrete Überprüfung des Merkmals der Erfüllung der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsempfängers ist daher auch in Auslandssachverhalten entbehrlich.

  3. Unterstützungsleistungen sind nur dann auf alle am selben Ort lebenden Angehörigen nach Köpfen aufzuteilen, wenn diese Personen Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft sind oder die Zahlungen auch für sie bestimmt sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 14 Nr. 34
ZAAAD-47850

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Düsseldorf, Urteil v. 30.06.2010 - 15 K 2115/09 E

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