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EuGH  - C-326/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KN Pos 0207 UPos 1290

Rechtsfrage

1. Fällt auch ein Geflügelschlachtkörper unter die Marktordnungs-Warenlistennummer 0207 1290 9990, wenn einer nach diesem Produktcode zulässigen Innerei ein nicht zulässiges Teil des Geflügels anhaftet?

2. Falls die Frage 1. verneint wird: Ist bei der zollamtlichen Überprüfung, ob die Ausfuhrerzeugnisse der in der Ausfuhranmeldung angegebenen Marktordnungs-Warenlistennummer entsprechen, eine Fehlertoleranz in dem Sinne anzuerkennen, dass ein sog. Ausreißer nicht erstattungsschädlich ist?

Fehler; Geflügel; Schlachtkörper; Zolltarif

Fundstelle(n):
MAAAD-47662

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-326/10 - erledigt.

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