Anwendbarkeit der Pendlerpauschale bei Aufwendungen für
Fahrten zur Hochschule im Rahmen eines Zweitstudiums
Leitsatz
1) Aufwendungen für eine
Bildungsmaßnahme sind (vorweg) abziehbare Werbungskosten, sofern sie
beruflich veranlasst sind.
2) Aufwendungen im Zusammenhang mit
Fahrten zu einer Hochschule, die der Steuerpflichtige im Rahmen eines
"herkömmlichen" Präsenzstudiums nachhaltig, fortdauernd und immer
wieder aufsucht, können nur mit der Pendlerpauschale berücksichtigt
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1359 Nr. 22 EFG 2010 S. 1616 Nr. 19 EStB 2010 S. 461 Nr. 12 StBW 2010 S. 580 Nr. 13 YAAAD-47606
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