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FG München Urteil v. - 13 K 4288/07 EFG 2010 S. 2087 Nr. 24

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 3, HGB § 247 Abs. 2

Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei einem freiberuflich tätigen Künstler

Leitsatz

1. Zu dem der freiberuflichen Tätigkeit dienenden Betriebsvermögen eines Malers gehören auch die zur Veräußerung geschaffenen Bilder.

2. Diese Bilder sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen.

3. Der Künstler erwirbt Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens für seinen Betrieb als freiberuflich tätiger Künstler, wenn er bereits einmal verkaufte selbstgeschaffenen Bilder in der Absicht wieder zurückkauft, sie später erneut zu veräußern.

4. Kauft der Künstler nur gelegentlich bereits einmal verkaufte selbstgeschaffene Bilder wieder zurück um sie später wieder zu verkaufen, übt er mit dieser Tätigkeit keinen Gewerbebtrieb aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 2087 Nr. 24
KÖSDI 2010 S. 17103 Nr. 9
QAAAD-47600

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FG München, Urteil v. 20.04.2010 - 13 K 4288/07

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