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FG Köln Urteil v. - 2 K 1564/08 EFG 2010 S. 2004 Nr. 23

Gesetze: EStG § 50d Abs 1 Satz 2EStG a.F. § 50d Abs 1a AO§ 42 AO§ 90 Abs 2 EStG § 44d

Kapitalertragsteuer:

Erstattung an ausländische Muttergesellschaft

Leitsatz

1) Die "Durchleitung" im Inland erzielter Einnahmen durch eine ausländische (Basis-) Kapitalgesellschaft zwecks Vermeidung inländischer Steuern ist bei fehlender eigener Wirtschaftstätigkeit der (Basis-) Kapitalgesellschaft und rein künstlicher Gestaltung missbräuchlich i.S.v. § 50d Abs. 1a EStG a.F.

2) Die Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Mißbrauchstatbestandes trägt die Finanzverwaltung. Verstöß der Steuerpflichtige bei Sachverhalten mit Auslandsbezug gegen seine erhöhte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO, kommt es grundsätzlich zu einer Reduzierung des Beweismaßes.

Fundstelle(n):
DStZ 2010 S. 817 Nr. 22
EFG 2010 S. 2004 Nr. 23
StBW 2010 S. 729 Nr. 16
HAAAD-47253

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FG Köln, Urteil v. 28.04.2010 - 2 K 1564/08

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