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FG München Urteil v. - 6 K 397/08 EFG 2010 S. 1881 Nr. 22

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Vorauszahlungen für den Anschluss an eine Sammelkläranlage bei vorhandener Hauskläranlage als dauernde Last

Leitsatz

Nicht ausdrücklich im notariellen Überlassungsvertrag bezüglich eines landwirtschaftlichen Anwesens aufgeführte Aufwendungen für den Anschluss an die gemeindliche Sammelkläranlage bei eigener Hauskläranlage sind – als einer Versorgungsleistung entgegenstehende öffentlich-rechtliche Last – nicht anteilig als dauernde Last gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abzugsfähig, soweit sie auf die Altenteilerwohnung entfallen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1881 Nr. 22
DAAAD-47250

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 11.05.2010 - 6 K 397/08

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