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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 901/07

Gesetze: AO § 226 Abs. 1, AO § 218, BGB § 387

Bestandskraft des einer Steuernachforderung zugrunde liegenden Bescheids keine Voraussetzung für Aufrechnung des Finanzamts gegen ein Steuerguthaben

Leitsatz

1. Das Finanzamt darf eine Steuernachforderung auch dann gegen einen Steuererstattungsanspruch des Steuerpflichtigen aufrechnen, wenn das Rechtsbehelfsverfahren gegen den der Steuernachforderung zugrunde liegenden Steuerbescheid noch nicht abgeschlossen ist; Voraussetzung für eine Aufrechnung ist insoweit nicht die Bestandskraft des Steuerbescheids, sondern nur die Fälligkeit des Steuernachforderung.

2. Im Klageverfahren wegen der Zulässigkeit der Aufrechnung muss die Frage, ob die Steuernachforderung des Finanzamts materiell-rechtmäßig ist, nicht mehr geprüft werden, wenn der betreffende Steuerbescheid zwischenzeitlich durch Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bestandskräftig geworden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-47241

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Sächsisches FG, Urteil v. 19.05.2009 - 2 K 901/07

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