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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 2486/08 F

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a, GG Art 3 Abs.1

Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz

  1. Auch Kapitalgesellschaften als Gesellschafter von Personengesellschaften fallen in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a EStG.

  2. Dem Entnahmecharakter der Zahlungen steht nicht entgegen, dass die entnommenen Beträge im Konzern und damit letztlich der Muttergesellschaft verbleiben, die als Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre besitzt. Eine konzernbezogene Betrachtungsweise sieht § 4 Abs. 4a EStG nicht vor.

  3. Die Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften in Bezug auf die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GmbHR 2010 S. 931 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2010 S. 2282
ZAAAD-47234

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.03.2010 - 11 K 2486/08 F

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