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BBK Nr. 15 vom Seite 731

Teilabzugsverbot bei Beteiligungen

Dr. Kai Tiede

Frage

Mein Mandant ist zu 50 % an einer GmbH beteiligt und hat bisher keine Einnahmen aus seiner fremdfinanzierten Beteiligung erhalten. Bleibt die GmbH wirtschaftlich erfolglos, wird sich die Frage der Liquidation der GmbH oder der Veräußerung der Beteiligung zu einem [i]Veräußerungsverlust zu 60 % oder zu 100 %?geringen Kaufpreis stellen. Mich interessiert, ob er in diesem Fall aufgrund der aktuellen BFH-Rechtsprechung einen Veräußerungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG zu 100 % oder aber gem. § 3c Abs. 2 EStG nur zu 60 % steuerlich geltend machen kann. Kann er die laufenden Aufwendungen für die Beteiligung in vollem Umfang abziehen?

Antwort

I. Auflösung der GmbH ohne Liquidationserlös

Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung einer wesentlichen GmbH-Beteiligung werden seit Einführung des Teileinkünfteverfahrens [i]Seit 2009: zu 60 % steuerpflichtignur zu 60 % besteuert ; Gleiches gilt bei einem Liquidationsgewinn. Im Gegenzug können aber nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG Werbungskosten und Betriebsausgaben, die hiermit im Zusammenhang stehen, sowie entsprechende Veräußerungs- oder Liquidationsverluste nur zu 60 % berücksichtigt werden (Teilabzugsverbot).

Bis zum [i]Bis 2008: zu 50 % steuerpflichtigVeranlagungszeitraum 2008 galt das Halbeinkünfteverfahren: Die genannten Einnahmen wurden al...

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