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AG Berlin-Mitte 25.11.2009 21 C 442/08, NWB 30/2010 S. 2361

Haftungsrecht | Schadensersatz bei Diebstahl der EC-Karte aus Mietwagen in Spanien

Werden während des Auslandsurlaubs (hier: in Spanien) die Handtasche und EC-Karte aus dem verschlossenen Mietwagen gestohlen und meldet der Kontoinhaber dies umgehend der örtlichen Polizei und lässt er bei seiner Bank die Karte unverzüglich sperren, ist Letztere zum Ersatz der Summe verpflichtet, die von dem Konto mittels der gestohlenen Karte abgehoben wird. Das gilt auch, wenn die Abhebungen unter korrekter Eingabe der PIN vorgenommen wurden. Die Bank ist beweispflichtig für eine fahrlässige Nebenpflichtverletzung des Kunden aus dem Girovertrag. Der Sorgfaltspflichtverstoß ergibt sich nicht schon aus der Aufbewahrung der EC-Karte im geparkten Auto. Bei Abhebungen mit der korrekten PIN spricht auch kein erster Anschein dafür, dass die Geheimnummer auf der EC-Karte notiert oder gemeinsam m...

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