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NWB Nr. 30 vom Seite 2365

Kabinett segnet gesetzlichen Pflege-Mindestlohn ab

[i]PflegeArbbV gilt für sog. GrundpflegeleistungenDas Bundeskabinett hat am einen Verordnungsentwurf gebilligt, der für die über 800.000 Beschäftigten in Pflegeberufen ab dem Mindestlöhne vorsieht. Darauf hatten sich im Vorfeld die Mitglieder der sog. Pflegekommission aus Gewerkschaften, von den Arbeitgebern und Dienstgebern (Caritas und kirchliche Träger) verständigt. Einbezogen in die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) sind nur Beschäftigte, die überwiegend „Grundpflegeleistungen” erbringen, z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilitätsübungen, nicht die Beschäftigten in der ambulanten Krankenpflege. Ausgeschlossen bleiben auch reine Haushaltshilfen sowie Auszubildende und Praktikanten.

[i]Mindestlohn steigt in zwei Stufen bis 2013Pflegekräfte in der ambulanten, teilstationären und stationären Alten- und Krankenpflege erhalten im Westen mindestens 8,50 € und im Osten 7,50 € pro Stunde. Dieser Mindestlohn soll bis Mitte 2013 in zwei Stufen steigen auf dann 9 € im Westen und 8 € im Osten; Erhöhungen von 25 Cent erfolgen im Januar 2012 und im Juli 2013.

Die Verordnung zum Pflegemindestlohn ist bis zum befristet. Bis Ende 2011 erfolgt eine Evaluierung aller Branchenmindestlöhne. Damit soll übe...

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