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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 134/08

Gesetze: VO (EWG) Nr. 1538/91 Art. 2 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 1538/91 Art. 6 VO (EWG) Nr. 1538/91 Art. 7

Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Muss ein Schlachtkörper der Unterposition 0207 1290 vollständig (= restlos) ausgenommen sein mit der Folge, dass es in tarifierungsrechtlicher Hinsicht schädlich ist, wenn einem Schlachtkörper nach Durchlaufen des maschinellen Ausnehmvorgangs beispielsweise noch ein Teil des Darms oder der Luftröhre anhaftet?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-46237

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 11.05.2010 - 4 K 134/08

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