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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 119/08 EFG 2010 S. 1858 Nr. 22

Gesetze: AO § 367 Abs. 2

Zur Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen und zum Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 AO.

  2. Eine Teil-Einspruchsentscheidung ist sachdienlich, wenn durch sie über die Streitpunkte, hinsichtlich derer keine sog. Zwangsruhe nach § 363 Abs. 2 AO eingetreten ist, abschließend entschieden wird.

  3. Nicht sachlich ist eine Teil-Einspruchsentscheidung, in der nicht alle entscheidungsreifen Streitpunkte entschieden werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1328 Nr. 21
EFG 2010 S. 1858 Nr. 22
WAAAD-46195

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.02.2010 - 12 K 119/08

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