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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 408/09 EFG 2010 S. 1390 Nr. 17

Gesetze: KStG § 37 Abs. 5, AO § 226, InsO § 94, InsO § 95, InsO § 96

Zur Frage der Aufrechnungsmöglichkeit mit Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 5 KStG nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Aufrechnung gemäß § 226 AO i.V.m. § 389 BGB.

  2. Bestanden die zur Aufrechnung sich gegenüberstehenden Forderungen des Schuldners und eines Insolvenzgläubigers bereits im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist der Insolvenzgläubiger – über § 94 InsO hinaus – nach § 95 Abs. 1 InsO auch zur Aufrechnung befugt, wenn die Aufrechnungslage erst während des Insolvenzverfahrens eintritt.

  3. Ist der Steuererstattungsanspruch vor Insolvenzeröffnung im insolvenzrechtlichen Sinne bereits entstanden, so geht § 95 Abs. 1 InsO dem § 96 Nr. 1 InsO vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2011 S. 153
DStRE 2010 S. 1377 Nr. 22
EFG 2010 S. 1390 Nr. 17
SAAAD-45920

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 20.05.2010 - 6 K 408/09

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