Kein Kindergeld für volljähriges Kind bei Unterbrechung der Ausbildungsplatzsuche aufgrund der Betreuung eigener Kinder
Leitsatz
1. Ist ein volljähriges Kind aufgrund einer „Deaktivierung” nach der Schutzvorschrift § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nicht mehr
arbeitssuchend, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
2. Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegenzuwirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des
Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben.
3. Ein Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind ergibt sich nicht daraus, dass dieses sein eigenes Kind betreut.
4. Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG ist nicht verfassungskonform dahin gehend auszulegen, dass eine Unterbrechung
der Ausbildungsplatzsuche wegen Betreuung des eigenen Kindes nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt.
5. Gegen den Verlust des Kindergeldanspruchs bestehen auch dann keine verfassungsrechtliche Bedenken, wenn der das Kindergeld
begehrende Elternteil des sein eigenes Kind betreuenden Kindes zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist, da typischerweise
nicht die Eltern, sondern der Kindsvater zur Leistung des Unterhalts verpflichtet ist.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1430 Nr. 17 YAAAD-45905
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.05.2010 - 4 K 1003/07
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