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NWB Nr. 28 vom Seite 2205

DRSC kündigt Standardisierungsvertrag mit dem Bundesjustizministerium

[i]Aufgaben gehen zum 1. 1. 2011 wieder auf das BMJ überDas Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC), Berlin, hat am beschlossen, den am mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum zu kündigen. Danach war es Auftrag des DRSC, die deutsche Rechnungslegung internationaler zu machen und bei der Weiterentwicklung der internationalen Bilanzierungsstandards deutsche Interessen zu vertreten. Durch die Kündigung des Standardisierungsvertrags gehen die bisherigen Aufgaben des DRSC nach § 342 HGB zum wieder auf das BMJ über.

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