Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 4 K 871/09 Z
Gesetze:
KN Pos. 8519
KN Pos. 8521
Anmerkung 3 zu Kapitel XVI
AV 3 Buchst. b
ZK Art. 20 Abs. 1
Einreihung von MP3/Media-Playern mit eingeschränkter Videofunktion
Leitsatz
Dem EuGH wird nach Art.267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist die Position 8521 der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom
dahingehend auszulegen, dass von ihr MP3/Media-Player mit eingeschränkter Videofunktion nicht erfasst werden, weil
auf die Hauptfunktion als Tonwiedergabegerät abzustellen ist oder weil die Fähigkeiten, Einzelbilder und Filme wiederzugeben,
durch einen kleinen Bildschirm mit geringer Auflösung und geringer Bildfrequenz eingeschränkt sind?
Fundstelle(n): VAAAD-45595
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 07.04.2010 - 4 K 871/09 Z
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