Wechsel der örtlichen Zuständigkeit eines FA bei
Änderung des Unternehmenssitzes
Örtliche
Zuständigkeit für den Erlass eines Haftungsbescheids
Leitsatz
1. Hat eine GmbH ihren Sitz durch
Gesellschafterbeschluss verlegt, kommt es für die Frage des Sitzes der
GmbH gem. § 11 AO und damit für den Wechsel der örtliche
Zuständigkeit hinsichtlich des Erlasses eines
Umsatzsteuerhaftungsbescheids nicht auf die Entfaltung geschäftlicher
Aktivitäten am neuen Sitz der Gesellschaft an.
2. Verkennt das – nach einer
Änderung des Sitzes einer GmbH nunmehr – zuständige FA seine
Zuständigkeit und lehnt die Aktenübernahme ab, ist hierin keine
konkludente Erklärung zur Zustimmung gem. § 26 S. 2 AO zu sehen.
3. Erlässt nicht das
örtlich zuständige FA gegenüber der Geschäftsführerin
einer GmbH einen Haftungsbescheid wegen Umsatzsteuern der GmbH, ist der
Haftungsbescheid aufzuheben, wenn nicht auszuschließen ist, dass das
zuständige FA hinsichtlich des Auswahlermessens eine andere Entscheidung
getroffen hätte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.