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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 811/08 E EFG 2010 S. 1325 Nr. 16

Gesetze: EStG § 3 Nr. 1 bEStG § 22 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 a) aa) EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1GG Art. 3 Abs. 1

Steuerpflicht von Kinderzuschüssen zur Rente aus berufsständischem Versorgungswerk

Leitsatz

  1. Die unterschiedliche Behandlung von Kinderzuschüssen zu einer Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk und steuerfreien Kinderzuschüssen zu einer Rente aus gesetzlichen Rentenversicherungen verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Abs. 1 GG.

  2. Die Differenzierung ist sachlich gerechtfertigt, weil ein Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Unterschied zu einem Kinderzuschuss aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zur Kürzung des Kindergeldes führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 12 Nr. 22
EFG 2010 S. 1325 Nr. 16
EStB 2010 S. 461 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2010 S. 1802
StBW 2010 S. 632 Nr. 14
BAAAD-45554

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.03.2010 - 11 K 811/08 E

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