Erbschaftsteuer

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69331-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59801-2

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Erbschaftsteuer (1. Auflage)

3. Erwerb von Todes wegen

a) Überblick

b) Erwerb durch Erbanfall

(1) Grundzüge des Erbrechts

§ 3 Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative ErbStG nennt als Erwerb von Todes wegen den Erwerb durch Erbanfall und verweist auf die maßgeblichen Vorschriften des Erbrechts nach §§ 1922 ff. BGB (Grundsatz der Maßgeblichkeit des BGB).

Die Grundlagen des Erbrechts finden sich im 5. Buch des BGB (§§ 1922 bis 2385 BGB). Der Grundgedanke der Erbfolge (gesetzlich oder gewillkürt) liegt in der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB, die auch als „Universalsukzession oder Fußstapfentheorie” bezeichnet wird. Die Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, dass grds. – per Gesetz – die gesamten Rechte und Pflichten des Erblassers auf die Erben übergehen (§§ 1942 bis 2063 BGB). So ist z. B. keine rechtsgeschäftliche S. 30Übertragung der vererbten Vermögensgegenstände erforderlich. Grundstücke gehen ohne Auflassung nach § 925 BGB auf die Erben über.

Die Legitimation für eine Berichtigung des Grundbuchs oder die Geltendmachung von Forderungen (z. B. gegenüber Banken) wird durch den Erbschein bewirkt (§§ 2353 bis 2370 BGB). Ein solcher Erbschein kann dem Erben vom Nachlassgericht zum Nachweis seiner Stellung als Erbe erteilt werden. Er ist ein Zeugnis über das Erbre...