Erbschaftsteuer
1. Aufl. 2010
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1. Allgemeine Einführung in die Erbschaft- und Schenkungsteuer
a) Geschichte
Entstehungsgeschichtliche Anknüpfungspunkte für die Besteuerung von Erbschaften sind der Erbschaftszehnt, der in fränkischer Zeit an den König bei Entscheidungen über Erb-streitigkeiten zu entrichten war, die Verwandtenabgabe, die im Mittelalter nach altfriesischem Recht von entfernter verwandten Erbberechtigten erhoben wurde und schießlich die Besitzwechselabgaben, die seit Ende des 9. Jahrhunderts als sog. Totenfund, Totenzins, Totenzoll und dergleichen dem Grundherrn, aber manchmal auch dem Gerichts- und Landesherrn als solchem, abzuliefern waren.
Im 17. und 18. Jahrhundert führten zahlreiche deutsche Landesherren und Städte ein „Kollationsgeld”, d. h. eine Erbschaftsteuer von Seitenverwandten ein. Die weitere Ausbildung in den deutschen Einzelstaaten erfolgte zumeist in der Form von Stempelabgaben (Urkundensteuern für Testamente und Erbschaftsverträge). In Abkehr davon erließ Preußen 1873 ein technisch modernes Erbschaftsteuergesetz, das dann auch den übrigen Ländern als Muster diente. Durch das Reichsgesetz von 1906 wurden die landesrechtliche...