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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 16-18 | Lohnsteuer: Korrektur des Jahresarbeitslohns in der Steuererklärung

Aufgrund der automatisierten Übertragung der Lohndaten wird der Bruttoarbeitslohn häufig ungeprüft in die Einkommensteuererklärung übernommen. Nicht selten lohnt es sich jedoch, Mandanten gezielt nach bestimmten Sachverhalten zu fragen. Der Bruttoarbeitslohn kann schließlich auch noch in der Jahreserklärung korrigiert werden.

Track 16 | Korrektur des Bruttoarbeitslohns, Prüfung steuerfreier Zahlungen

Damit sind wir auch schon beim ersten Schwerpunkt-Thema dieser Ausgabe angelangt. Es geht um die mögliche Korrektur des Bruttolohns in der Jahreserklärung von Arbeitnehmern.

Da die Lohndaten von Arbeitnehmern automatisiert übertragen werden, wird der Bruttoarbeitslohn häufig ungeprüft in die Einkommensteuererklärung übernommen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle entsprechen die Werte ja auch den tatsächlichen Gegebenheiten. Aber es gibt durchaus Fehlerquellen. Nicht selten lohnt es daher, Mandanten gezielt nach bestimmten Sachverhalten zu fragen. Bei den vom Arbeitgeber bescheinigten Beträgen handelt es sich schließlich nur um vorläufige Werte. Der Bruttoarbeitslohn kann auch noch in der Jahreserklärung korrigiert werden.

Bei der Prüfung des vo...

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