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BMF 07.06.2010 IV C 4 - S 2285/07/0006:001, NWB 26/2010 S. 2036

Einkommensteuer | Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland

Aufwendungen für Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen im Ausland können nur als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, soweit die Aufwendungen nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaats der unterhaltenen Person notwendig und angemessen sind. Die inländischen Höchstbeträge dürfen nicht überschritten werden. Die Frage, ob eine Unterhaltspflicht gegeben ist, richtet sich nach inländischen Maßstäben (§ 33a Abs. 1 Satz 6 EStG). Die Finanzverwaltung hat die dazu ergangene Anweisung aus 2006 durch aktualisiert. Auf folgende Ergänzungen oder Änderungen ist hinzuweisen: (1) Bei Weigerung der zuständigen Heimatbehörde der unterhaltenen Person, die Angaben auf der erforderlichen Unterhaltserklärung zu bestätigen, handelt es sich nicht um Beweisnotstand. Vielm...

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