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BFH 17.03.2010 IV R 3/08, NWB 26/2010 S. 2034

Bilanzierung | Zehn Jahre Nutzungsdauer bei Zuckerrübenlieferrechten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zuckerrübenlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Das gilt unabhängig davon, ob sie an den Betrieb oder an Aktien gebunden sind. (2) Eine Schätzung der Nutzungsdauer auf zehn Jahre ist nicht zu beanstanden.

Anmerkung:

Noch in dem erst kürzlich von der Finanzverwaltung veröffentlichten älteren Urteil v. - IV R 1/06 (BStBl 2010 II S. 28) hat es der IV. Senat des BFH dahingestellt sein lassen, ob für das Zuckerrübenlieferrecht eine kürzere Nutzungsdauer infrage kommt. Für die Schätzung der dort anerkannten Nutzungsdauer von 15 Jahren berief sich der BFH auf die Abschreibungsdauer für den Geschäfts- und Firmenwert, der ja mit den gemeinschaftsrechtlich begründeten Lieferrechten eher wenig zu tun hat. Er deutete aber zuglei...BStBl 2003 I S. 78

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