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NWB Nr. 26 vom Seite 2080

Steuerbefreiung für Wohngrundstücke

Bemessungsgrundlage für den Befreiungsabschlag nach § 13c ErbStG

Reinhard Stöckel

Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer soll die Vermietung zu Wohnzwecken durch Gewährung eines Befreiungsabschlags nach § 13c ErbStG begünstigt werden. Der Befreiungsabschlag in Höhe von 10 % ermittelt sich anhand des Anteils der vermieteten Wohnungen am Grundbesitzwert.

I. Voraussetzungen für die Gewährung eines Befreiungsabschlags

[i]Gesetzliche VoraussetzungenDer gemeine Wert von vermieteten bebauten Wohngrundstücken ist um einen Befreiungsabschlag zu kürzen (§ 13c Abs. 1 ErbStG), wenn die Wohngrundstücke

  • zu Wohnzwecken vermietet werden,

  • im Inland oder innerhalb der EU bzw. des EWR belegen sind und

  • nicht zum begünstigten Betriebsvermögen i. S. des § 13a ErbStG gehören.

Eine Nichtvermietung (z. B. Leerstand aus strukturellen Gründen, Leerstand aufgrund eines bevorstehenden Mieterwechsels oder in einer Renovierungs- und Modernisierungsphase) führt im Gegensatz zur unentgeltlichen Überlassung von Wohnungen nicht zur Versagung des Befreiungsabschlags.

Hinweis

Das rückwirkende Entfallen einer Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG, § 13a Abs. 5 ErbStG führt nicht zur nachträglichen Gewährung des Befreiungsabschlags nach § 13c ErbStG.

II. Wohngrundstücke

1. Aufteilungsmaßstab

[i]Begünstigte Grundstücksarten und RäumeZu den bebauten Grundstücken (Wohngrundstücken), für die ...

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