Arbeitshilfe Dezember 2010

Pauschaler Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei weniger als 15 Fahrten im Monat - Dienstzimmer in Diensthaus als häusliches Arbeitszimmer - Mustereinspruch

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Bewegt sich die Rechtsprechung des BFH (Ermittlung des Zuschlags gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG abhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung durch Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG je Entfernungskilometer) noch in den Grenzen der zulässigen Auslegung einer Rechtsnorm oder sind die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung überschritten und stellt diese hier einen Verstoß gegen das Wesentlichkeitsgebot des GG dar?

- Erfordern es die Besonderheiten des Pfarramtes, die Pfarrdienstwohnung als den Begriff der „Wohnung” verdrängende Betriebsstätte anzuerkennen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB WAAAD-44896