Dauerverluste einer kommunalen Wirtschaftsförderungs-GmbH – Planung und Erschließung von Gewerbeflächen
Leitsatz
Nach der rückwirkend anwendbaren Neuregelung des § 8 Abs. 7 KStG i.d.F. des JStG 2009 sind bei der strukturell dauerdefizitären
Tätigkeit einer kommunalen Wirtschaftsförderungs-GmbH, die sich auf die Planung, Errichtung, Erschließung und anschließende
Vermarktung von neuen Gewerbeflächen konzentriert, die erzielten operativen Verluste nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen
hinzuzurechnen, da sie Ausfluss einer Tätigkeit sind, die bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu einem Hoheitsbetrieb
gehört.
§ 8 Abs. 7 Satz 2 KStG n.F. setzt nicht voraus, dass die Kapitalgesellschaft als beliehener Unternehmer tätig wird.
Auf die umsatzsteuerliche Abgrenzung zwischen hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeit kommt es für die ertragsteuerliche
Behandlung nicht entscheidend an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAD-44887
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.03.2010 - 6 K 3720/06 K,G,F
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