Kindergeldberechtigung durch Begründung eines Pflegekindverhältnisses i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Leitsatz
Gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG können auch Pflegekinder zu einer Kindergeldberechtigung führen. Pflegekinder sind nach der Legaldefinition
des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes
Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis
zu den Eltern nicht mehr besteht. Ein familienähnliches Band ist gegeben, wenn das Kind wie zur Familie gehörig angesehen
und behandelt wird. Dies wird dann angenommen, wenn zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Kind ein Aufsichts-, Betreuungs-
und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern besteht.
Ein familienähnliches Band kann auch mit einem bereits Volljährigen bei dessen Hilflosigkeit und Behinderung begründet werden.
Auch volljährige, behinderte Geschwister können als Pflegekinder anerkannt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAD-44886
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 23.04.2010 - 6 K 1539/2008
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