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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5221/05 B EFG 2010 S. 1661 Nr. 20

Gesetze: UStG § 3 Abs. 9 S. 4, UStG § 3 Abs. 9 S. 5, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, AO § 162, AO § 158

Keine Schätzung bei nichtnachvollziehbarer Nachkalkulation der Betriebsprüfung

Leitsatz

1. Behauptet das FA, dass die Kantine in einer Behörde die Anzahl der dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegenden Außer-Haus-Verkäufe als zu hoch angegeben hat, weil sie zu wenig Verpackungsmaterial eingesetzt hat, ohne dass die Berechnungen des Außenprüfers nachvollziehbar sind, scheidet eine Schätzung der ermäßigt zu besteuernden Umsätze aus.

2. Eine nachvollziehbare Nachkalkulation der Umsätze des FA anhand des eingesetzten Verpackungsmaterials erfordert die Berücksichtigung sämtlicher Verpackungsmöglichkeiten sowie der Besonderheiten des Betriebes. Führt eine solche Nachkalkulation zu abweichenden Werten, hat der Unternehmer seine Umsatzverteilung nachvollziehbar zu belegen.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1209 Nr. 19
EFG 2010 S. 1661 Nr. 20
QAAAD-44859

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.02.2009 - 5 K 5221/05 B

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