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StuB Nr. 12 vom Seite 464

Zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge – eine never ending story?

Folgerungen aus dem

StB Dr. Tina Hubert
Kernaussagen
  • Im vorliegenden Fall brauchte der BFH auf die Fragestellung, ob das ErbStG in der gegenwärtig geltenden Fassung verfassungsgemäß ist, nicht einzugehen.

  • Dennoch zeigt sich: Auch das neue ErbStG weist verfassungsrechtliche Mängel auf. Die Tarifnorm des § 19 Abs. 1 ErbStG verstößt nämlich gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und ist daher verfassungswidrig.

  • Unternehmer sollten die gegenwärtige Rechtslage nutzen und frühzeitig an eine steuerneutrale Nachfolgeplanung denken. Bei einer künftigen Reform des ErbStG wäre es sinnvoll, ausschließlich die Gewährung von persönlichen Freibeträgen zuzulassen und zwar in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe.

Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der deutschen Erbschaftsteuer war nun fast ein ganzes Jahrzehnt lang ein viel diskutiertes Thema und schien mit der Einführung des neuen ErbStG mit Wirkung zum endgültig geklärt worden zu sein. Dies war ein Trugschluss, wie sich jetzt herausstellt. Der BFH hat mittlerweile einen neuen Beschluss zur Erbschaftsteuer gefasst . Der nachfolgende Beitrag soll diesen Beschluss unter dem Blickwinkel der Unternehmensnach...

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