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BMF 08.06.2010 IV C 1 -S 1980-1/10/10003 :007; Dok 2010/0441639, NWB 25/2010 S. 1954

Einkommensteuer | Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Investmentvermögens

Das nimmt zu der Frage Stellung, wie die Gebühren für die Verwaltung eines Investmentvermögens steuerlich zu behandeln sind, wenn sie von einem Dritten unmittelbar dem Anleger und nicht der Kapitalanlagegesellschaft in Rechnung gestellt werden. Die Frage stellt sich in der Praxis insbesondere bei Spezial-Investmentvermögen mit einem oder wenigen Anlegern. Danach werden Verwaltungsgebühren, die im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Investmentvermögens entstehen, auf der Ebene des Investmentvermögens nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 Satz 2 InvStG als Werbungskosten berücksichtigt, auch wenn sie direkt gegenüber dem Anleger in Rechnung gestellt werden. Eine unmittelbare Berücksichtigung beim Anleger als Betriebsausgabe ist nicht zulässig. Das Investmentsteuergesetz geht von einer Ertragsermittlung auf der Ebene ...

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