Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
EuGH  - C-132/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AEUV Art 26, AEUV Art 49, AEUV Art 63, AEUV Art 65

Rechtsfrage

Ist die Vorschrift des Art. 137 Abs. 1 Nr. 2 des Erbschaftsteuergesetzbuchs in Verbindung mit Art. 111 des Erbschaftsteuergesetzbuchs, wonach die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer auf Namensaktien zwei Jahre beträgt, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der Gesellschaft in Belgien befindet, während diese Verjährungsfrist zehn Jahre beträgt, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der Gesellschaft nicht in Belgien befindet, mit Gemeinschaftsrecht vereinbar?

Erbschaftsteuer; Frist; Geschäftsleitung; Gesellschaft; Namensaktie; Sitz; Verjährung

Fundstelle(n):
AAAAD-44513

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Verfahrensverlauf | EuGH - C-132/10 - erledigt.

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen