Besteuerungsrecht nach DBA-Schweiz für einen im Inland ansässigen Delegierten einer Schweizer Aktiengesellschaft
Leitsatz
1. Fungiert ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger in einer Doppelfunktion als Deligierter (Mitglied
des Verwaltungsrats) und als Geschäftsführer einer Schweizerischen Aktiengesellschaft, unterliegen die ihm hierfür gezahlte
Vergütung in voller Höhe dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates Deutschland. Eine Aufteilung der Vergütung nach der
Überwachungs- und Führungsfunktion des Deligierten ist nicht vorzunehmen.
2. Eine wirtschaftliche Identität zwischen Aktiengesellschaft und Verwaltungsrat ist gegeben, wenn der Delegierte gleichzeitig
der wichtigste Aktionär des Unternehmens ist. Dann liegt – anstelle eines Arbeitsvertrages – ein mandatsähnlicher Innominatvertrag
vor.
3. Die BRD kann als Ansässigkeitsstaat des Delegierten – unberührt vom Besteuerungsrecht der Schweiz als Ansässigkeitsstaat
der Aktiengesellschaft – die Bezüge nicht nur insoweit als sie auf die Tätigkeit des Delegierten im Inland und in Drittstaaten
entfällt, sondern in voller Höhe besteuern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 411 Nr. 5 IWB-Kurznachricht Nr. 8/2011 S. 266 ZAAAD-44480
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.12.2009 - 3 K 131/07
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