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OLG Stuttgart 10.03.2010 8 W 121/10, NWB 24/2010 S. 1887

Prozessrecht | Reisekosten des Anwalts in Höhe der Bahnfahrt 1. Klasse erstattungsfähig

Zu den von der unterliegenden Partei zu erstattenden Reisekosten des Anwalts der obsiegenden Partei gehören die bei Benutzung der 1. Klasse der Bahn anfallenden Kosten. Der Anwalt darf nicht schlechter gestellt werden als die Partei selbst (§ 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i. V. mit § 5 Abs. 1 JVEG). Im Streitfall wurden Reisekosten in Höhe der fiktiven Kosten für eine Hin- und Rückfahrt (laut Internetauskunft) als erstattungsfähig angesehen. Bei den notwendigen Reisekosten hat der Rechtsanwalt allerdings den Grundsatz der Kostengeringhaltung zu beachten (§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Bei einem innerdeutschen Kurzstreckenflug sind daher nicht die Kosten der „Business Class”, sondern lediglich die der „Economy Class” erstattungsfähig. Allerdings ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, einen Billigflug zu benutzen, bei dem er nicht umbuchen kann.

Anmerkung:

Die Ver...

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