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BFH 25.02.2010 IV R 37/07, NWB 24/2010 S. 1882

Bilanzierung | Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß

Nach dem verstößt das durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) eingeführte Wertaufholungsgebot auch insoweit nicht gegen die Verfassung, als davon Teilwertabschreibungen erfasst werden, die mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden waren.

Anmerkung:

Der BFH hatte zwei Fragen von grds. Bedeutung zu entscheiden. Einmal die Frage, ob das ab 1999 geltende Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt; zum anderen aber das am Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) zu messende Rückwirkungsproblem, die Frage nämlich, ob auch Wertaufholungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Wertaufholungsgebots [i]BVerfG, Beschluss v. 12. 5. 2009 - 2 BvL 1/00, BStBl 2009 II S. 685verfassungsrechtlich unbedenklich sind. Die Beantwortung der erst...BStBl 1985 II S. 181

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